Paragrafen-Rodeo – Dynamische Stromtarife im Labyrinth der Regulierung
Mit Kristina Hunger von Zerio°
11.07.2024 53 min Staffel 1 Episode 3
Zusammenfassung & Show Notes
In dieser Episode von "Bright Sights – Energiewende gemeinsam" sprechen Anna und Metti mit Kristina Hunger von Zerio° über die rechtlichen und regulatorischen Aspekte der Einführung dynamischer Stromtarife.
Kristina erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Energieversorger beachten müssen, um dynamische Stromtarife anzubieten. Sie beschreibt die Anforderungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) und erklärt, wie diese Gesetze die Einführung und Abrechnung dynamischer Tarife beeinflussen.
Ein zentrales Thema ist die Verpflichtung für Stromlieferanten, ab Januar 2025 dynamische Tarife anzubieten. Kristina geht auf die Herausforderungen ein, die Versorger dabei bewältigen müssen, und gibt Einblicke in mögliche Konsequenzen bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung.
Weiterhin diskutieren sie die Unterschiede zwischen dynamischen Grundtarifen und der dynamischen Tarifwelt sowie die Rolle intelligenter Messsysteme (iMS) und fotooptischer Aufsätze. Kristina betont, dass die gesetzlichen Anforderungen klar definieren, wann welche Art von Messsystem eingesetzt werden muss und welche technischen und rechtlichen Hürden dabei zu überwinden sind.
Zum Abschluss des Gesprächs gibt Kristina praktische Tipps zur Vertragsgestaltung und zu den Informationspflichten gegenüber den Endkunden. Sie betont die Wichtigkeit transparenter Kommunikation und rechtlicher Absicherung, um die Akzeptanz dynamischer Tarife zu erhöhen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Diese Folge verdeutlicht die Komplexität der rechtlichen Anforderungen und die Notwendigkeit sorgfältiger Vorbereitung und Umsetzung durch die Energieversorger. Kristina Hunger gibt wertvolle Einblicke und praktische Ratschläge, wie diese Herausforderungen gemeistert werden können.
Transkript
Hallo und herzlich willkommen zu BrightSides Energiewende gemeinsam. Ich bin Anna.
Und ich bin Matti. In der ersten Staffel unseres Podcasts dreht sich alles um die spannende Welt der dynamischen Stromtarife
und wir gehen vom Marktpotenzial bis zur Optimierung auf alle Wertschöpfungsstufen in der Produktentwicklung ein.
Wir sprechen mit Expertinnen und Experten, die ihre Perspektive hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen,
Herausforderungen und Chancen rund um die Produkteinführung dynamischer Stromtarife mit uns teilen.
Egal, ob ihr schon Profis auf dem Gebiet seid oder einfach nur neugierig, was die Zukunft der Energieversorgung bringt.
Wir haben für jeden was dabei und wir freuen uns natürlich auf euer Feedback.
Und jetzt wünschen wir euch viel Spaß bei unserer heutigen Ausgabe
Paragraphen-Rodeo – Dynamische Stromtarife im Labyrinth der Regulierung mit Christina Hunger von Sibrio.
Moin Matti!
Moin Anna, hi!
Schön, dass ihr zur frühen Stunde wieder eine neue Folge aufnehmt für unseren Podcast
Bright Sides – Energiewende gemeinsam.
Heute werden wir uns sehr intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von dynamischen
Tarifen auseinandersetzen.
Dafür haben wir uns Christina Hunger von Sirio eingeladen.
Hallo Christina!
Ja, hallo ihr beiden.
Hallo Anna, hallo Matti und ich sage natürlich auch gerne Moin Moin, weil letzten Endes bin
ich ja auch, oder was heißt letzten Endes, ein Fischkopf.
Sehr gut, aber genau, du bist auch ein Nordlich.
Du kommst aus Kiel, wenn ich das so richtig in Erinnerung habe.
Also ursprünglich, richtig?
Ich komme ursprünglich aus Kiel und bin dann auch eine Weile mal in Stuttgart gewesen,
habe da in einer größeren Kanzlei gearbeitet, war bei der Bundesnetzagentur mal im Referendariat, also in Bonn. Mittlerweile wohne
ich in Köln und hier habe ich auch die letzten 15 Jahre meines Lebens so zugebracht. Erst auch
in einer Großkanzlei, in einem Energierechtsteam und dann lange Jahre in der Rechtsabteilung eines
Energieversorgers hier aus dem Rhein-Gebiet. Was ich super schön fand, ehrlich gesagt,
ist ein Titel, der ist mir jetzt auch gerade eben wieder so zufällig in dem Kalendereintrag, den ich hier vor der Nase habe,
entgegengeschwirt. Ich finde den eigentlich immer noch ziemlich cool. Der heißt Paragraphen-Rodeo
mit Zero. Das könnten wir vielleicht auch zum folgenden Titel machen. Ich finde den richtig
gut. Wo hast du den erfunden und in welchem Rahmen war das eigentlich?
Erfunden haben wir den gemeinsam mit dem Andreas Josten. Da haben wir nämlich für die ASÖF ein
Webinar konzipiert und da ging es darum, einen Titel zu finden. Ich kam auf
Paragrafenreiten und meine Mitgründerin Julia dichtete daraus dann Paragrafen-Rodeo
und dann kam eben noch Andreas Josten mit Serio. Dann war sozusagen dieser
erste Titel dann gefunden. Ich habe dann, so wie ich bin, eine etwas westernmäßig
angehauchte Agenda für das Webinar ausgearbeitet. Ich glaube, die ASEF hat darüber zwar geschmunzelt,
aber letzten Endes, also wer Interesse hat, am 13. Juni gibt es eben dieses Webinar bei
der ASEF und wir freuen uns auf das Paragrafen-Rodeo dort, aber jetzt natürlich vor allen Dingen auch
ich hier mit euch. Ja, sehr schön. Ja, Anna, jetzt bin ich dir so ein bisschen in die Einleitung
reingeflogen. Alles gut, ich steige da gerne noch mal ein.
Ja, gerne.
Christina, danke, dass du schon mal ein paar Worte gesagt hast, dass du tatsächlich ein
Fischdoch bist.
Das hatte ich jetzt gar nicht auf dem Schirm.
Ich wusste noch, du wohnst in Köln, denn wir haben uns ja kürzlich erst kennengelernt
bei der VKO-Vertriebstagung.
Und ich muss sagen, ich war echt schwer beeindruckt von deiner Begeisterungsfähigkeit für das
Thema rechtliche und regulatorische Aspekte bei der Einführung dynamischer Stromtarife.
Persönlich kann diese Begeisterungsfähigkeit leider nicht teilen, aber ich finde es super,
dass wir das heute besprechen können. Ich fände es ganz cool, wenn du noch mal einen
kurzen Abriss gibst, wie du eigentlich dazu gekommen bist, dich mit CLEARIO und dem Thema
dynamische Stromtarife zu beschäftigen.
Ja, also wenn man ein Start-up gründet, was wir jetzt eben gerade getan haben, ist man
ja immer durchaus auf der Suche nach Themen, die eben gerade einfach brandheiß sind. Und aus meiner Sicht in der
Energiewirtschaft sind es absolut die dynamischen Tarife. Ein anderes großes
Thema ist ja auch die kommunale Wärmeplanung bzw. die Wärmewende. Und
es gibt ja verschiedene Stellen, an denen wir als Energiebranche, zu der zählen wir
uns als Serio auch, eben ansetzen müssen. Und ja, hinter den dynamischen Tarifen,
also der reinen Pflicht, so einen Tarif zu implementieren, steht ja sozusagen eine ganz neue Welt der Energieversorgung.
Es geht darum, die Prosumer bei ihrer eigenen Energiewende vor Ort zu unterstützen.
Da sehen wir einfach ein ideales Betätigungsfeld, um uns mit unseren Kompetenzen,
also mit dieser rechtlichen Kompetenz, Julia mit ihrer UX-Kompetenz,
dann eben auch förderlich in dieses Gesamtkonzert einzubringen. Und wenn man sich überlegt,
dass, glaube ich, 54 Millionen Haushalte in Deutschland zukünftig mögliche Kunden sind
eines solchen dynamischen Tarifs, macht es absolut Sinn, sich als Lösungsanbietende,
als Stadtwerke, als Energieversorger sonstiger Art mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn es
wird ja darum gehen, eben die Erzeugungsseite unter Einbeziehung der erneuerbaren Energien mit der Verbrauchseite in
Einklang zu bringen. Und das wird nicht funktionieren, wenn man nicht diese dynamischen
Tarife dann eben als Brücke zwischen diesen beiden Seiten dann eben auch aufschlägt.
Genau. Die Herausforderungen für die Anbieterseite sind ja durchaus erheblich. Also wir haben ja
deswegen auch genau diese Podcast-Reihe gemacht, um mal so querschnitt zu gucken,
an welcher Stelle habe ich eigentlich was zu tun als Energieversorger und mit wem muss ich mich
eigentlich auseinandersetzen und mit welchen Themen muss ich mich auseinandersetzen. Und
natürlich ist es auch wichtig zu wissen, mit wem kann ich mich im Zweifel darüber unterhalten,
um eine Lösung zu finden, wenn ich sie im eigenen Hause nicht so einfach schnell irgendwie auf die
Beine stellen kann. Wie jetzt, ohne so in die Tiefe deiner Expertise einzutauchen. Aber wie guckst du jetzt mal von oben drauf,
wenn du so mit Energieversorgern umgehst? Wie stark ist da quasi gerade das Panikpotenzial
oder das Verwirrungspotenzial, das vielleicht dazu führen könnte, dass viele einfach diesen
Termin zum 01.01.25 reißen? Also ich glaube, es herrscht, wenn ich mich so unterhalte mit auch
meinen Mandanten, mit Stadtwerken, die ich als Anwältin betreue, merke ich, dass viele einfach momentan ganz andere Themen auf dem Tisch liegen haben.
Wir haben jetzt so auch in Wuppertal gehört, dass viele mit massiven Kundenverlusten zu kämpfen haben,
dass immer noch die Energiepreisbremsen abgewickelt werden müssen,
dass natürlich jetzt auch Dinge wie das Solarpaket 1 erstmal neu bewertet werden müssen,
Investitionsstrategien ausgerollt werden müssen, um das Thema Wärmewende in den Griff zu bekommen.
Und da ist das Thema dynamischer Tarif nur eins von vielen, vielen großen
Themen. Und ich begleite eben auch gerade kleinere Stadtwerke, die vielleicht keine
eigene Rechtsabteilung haben, die auch keine eigenen Produktentwickler haben
und so weiter. Die strecken eigentlich alle vier von
sich und sagen sich, also wir machen jetzt genau das, was auf Sicht auf unserem
Schreibtisch liegt und das, was jetzt am 01.01.2025 geschieht,
das ist für uns momentan tatsächlich eher Zukunftsmusik. Wir versuchen so ein
bisschen irgendwie die Augen und Ohren offen zu halten. Viele sind, merke ich,
auch wirklich dankbar, dass über LinkedIn ein ganz guter Informationsstream sozusagen
auf sie niederregnet. Aber eine richtige Panik lassen, glaube ich, viele gar nicht
zu, weil sie überhaupt gar nicht in der Lage sind, über den Berg an Aufgaben, der sich sowieso auf ihrem Schreibtisch türmt,
überhaupt noch hinweg zu blicken.
Und da muss man es den Versorgern aus meiner Sicht, also den Stromlieferanten, jetzt wirklich
einfach machen, in dieses Thema einzusteigen.
Was ist denn rechtlich gesprochen?
Wir wollen ja heute die rechtlichen Aspekte betrachten, die zu erwarten sind, wenn zum
1.1.25 oder auch zum 1.5.25 kein entsprechendes Produkt verfügbar ist.
Also ist da tatsächlich auch mit Strafzahlungen zu rechnen oder wird es da aus deiner Sicht eher eine Übergungsregelung oder sowas geben?
Also jetzt sind ja schon alle Stromlieferanten, die mehr als 100.000 Letztverbraucher versorgen
beziehungsweise die über mehr als 100.000 Zählpunkte verfügen, verpflichtet einen dynamischen Tarif anzubieten. Wenn man sich jetzt die letzten Untersuchungen, die erschienen sind, am
Markt anschaut, sind es auf jeden Fall mehr Stromlieferanten, die 100.000 Kunden
haben, als dynamische Tarife momentan auf dem Markt sind.
Das heißt, es gibt immer noch einige, die eigentlich schon seit längerer Zeit
verpflichtet sind, die das immer noch nicht umgesetzt haben und die
Bundesnetzagentur ist in den vergangenen Monaten dazu übergegangen, wirklich jeden Einzelnen anzuschreiben,
noch mal auf diese Pflicht hinzuweisen. Da gab es ein erstes Schreiben, ein zweites Schreiben und
jetzt zuletzt wohl auch ein drittes Schreiben. In dem drin stand also jetzt wirklich bis Ende Mai
müsst ihr einen dynamischen Tarif vorlegen. Und die Bundesnetzagentur ist ja eine Aufsichtsbehörde,
nicht nur für die Netzbetreiber, sondern eben auch für die Stromlieferanten und sie hat dann die Möglichkeit eben von ihren Aufsichtsbefugnissen
Gebrauch zu machen, wie wir Juristen dann vielleicht so ein bisschen verklausuliert
sagen. Das heißt, sie ist schon in der Lage dann eine gewisse Verfügung zu formulieren und einen
Stromlieferanten, der sich jetzt wirklich quer stellt, dann zu verpflichten einen dynamischen
Stromtarif anzubieten. Wobei man sich natürlich auch wieder fragen kann, was soll man da als Bundesnetzagentur
konkret fordern. Also das reine Angebot eines Stromvertrages ist ja jetzt ein großes Hexenwerk.
Im Grunde muss man einfach eine Landingpage aufbauen, da einen Button draufstellen und sagen,
so das ist jetzt mein Angebot und dann kann man unter Umständen immer noch schauen, wie man das
Backend hintendran aufbaut. Und dann gibt es auch, wenn man das noch weiter denkt,
kann man darüber nachdenken, ob jetzt eben dieses Gebot, einen Stromliefervertrag mit
einem dynamischen Preis anzubieten, ja eine Pflicht ist, die aus wettbewerbsrechtlicher
Sicht als sogenannte Marktverhaltensregel einzuordnen ist. Und wenn das so wäre,
könnte man auch als Mitbewerber eben auf einen entsprechenden Verpflichteten zugehen und sagen, hey, das ist für mich
in irgendeiner Form wettbewerbsschädigend, wenn du keinen dynamischen Stromtarif anbietest,
dich sozusagen dieser Pflicht nicht beugtst, ich das aber tun muss, möglicherweise eben
auch mit entsprechenden finanziellen Nachteilen verbunden und deswegen mahne ich dich jetzt
ab und verpflichte dich oder möchte dafür sorgen, dass du verpflichtet wirst, auch einen dynamischen Stromtarif anzubieten.
Das ist aber schon eine ziemlich weitgehende Konstruktion.
Deswegen muss man sagen, so direkt unter uns sind ab dem 1.1. jetzt nicht Strafzahlungen zu erwarten.
Also es gibt keinen Sanktionskatalog, der im ENWG schon implementiert ist.
Wenn sich aber zeigt, dass der Markt sich einfach nicht bewegt, muss man durchaus befürchten, dass die
Bundesnetzagentur gemeinsam dann eben auch mit dem BMWK darüber nachdenken
wird, wie kann man die Lieferanten dazu bewegen, eben diese dynamischen Tarife
anzubieten, weil wir sie eben einfach brauchen, um die Energiewende nach vorne
zu bringen. Und dann kann es sein, dass es eben einen entsprechenden
Sanktionskatalog geben wird, ähnlich wie der, den es dann bei den Energiepreisbremsengesetzen schon gab und man dann eben entsprechend härter
verpflichtet wird.
Man hat ja den Gesetzgeber, der den Rahmen schafft, in dem du dich auch in deinem Alltag
bewegst, in deinem beruflichen Alltag zumindest.
Wahrscheinlich auch in großem Teil in deinem privaten Alltag, aber zumindest was die Energiegesetze
angeht, da bist du ja schwer mit beschäftigt.
Jetzt kann man da ja mit Pro und Contra Blick sozusagen draufschauen. Auf der einen Seite hat der
Gesetzgeber erkannt, dass es eben sinnvoll ist, Energieerzeugung und Energieverbrauch
oder sagen wir mal erneuerbare Erzeugung und Verbrauch zu synchronisieren durch das Incentivieren
von Letzterbrauchenden durch den Preis. Das ist total cool. Jetzt sagst du, die haben
aber auch ganz viele andere Aufgaben auf dem Tisch. Wir hatten dieses Thema Strompreisbremse.
Hat der Gesetzgeber da in der Vergangenheit aus deiner Sicht einfach zu viele Regelungen in zu kurzer Zeit auf den Tisch gelegt,
sodass diese Organisationen, gerade bei den kommunalen Energieversorgern, die ja noch anders arbeiten müssen,
stückweit und mehr Sachen im Rucksack haben als jetzt ein bundesweiter Start-up-Unternehmen,
hat der Gesetzgeber zu viele Sachen denen auf den Tisch gelegt, sodass das gerade deswegen auch drohen kann, zu scheitern oder für sich zu verzögern? Ja, das ist aber eine Entwicklung, die wir ja wirklich seit
Beginn der Liberalisierung dieses Marktes verfolgen. Ich glaube, irgendein schlauer
Mensch hat das mal als Ölfleckentheorie benannt. Also ein bestimmter Gegenstand
wird reguliert, dann wird aber eben nicht vollumfänglich darüber nachgedacht,
welche Auswirkungen das hat, weil es eben auch mit heißer Nadel gestrickt wird.
Daraus ergeben sich Folgeprobleme, weitere Folgeprobleme und dann also wie so ein Ölfleck weitet sich eben dieses ganze
Problem immer weiter aus, so dass man irgendwann annimmt, das ist halt einfach
die Realität, mit der wir uns beschäftigen müssen. Das betrifft ja
auch nicht nur die Energiebranche, das ist ja in sämtlichen allen anderen
Lebens- und Wirtschaftsbereichen ähnlich, dass man einfach mit dieser
Überregulierung zu kämpfen hat und gerade jetzt hier bei den dynamischen
Tarifen muss man auch sagen, der EU-Gesetzgeber ist gar nicht so weit gegangen und hat gesagt,
also es muss jetzt wirklich jeder Endverbraucher, Letztverbraucher einen dynamischen Tarif nutzen
können. Sondern da gibt es bisher jedenfalls noch so eine Schwelle von diesen 100.000. Das ist dann
so ein bisschen das deutsche Wesen aus meiner Sicht und ich glaube, da stimmen auch andere zu.
Wir möchten es halt immer alles möglichst perfekt und vollständig regeln und das
funktioniert aber ab irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr und das hat man ja
bei den Energiepreis Bremsen ganz massiv gesehen.
Jetzt hast du ja nochmal gesagt die 100.000 die geht jetzt bis Ende 2024
ab dem 1.1.2025 sind dann tatsächlich alle Stromversorger verpflichtet den
dynamischen Stromtarif anzubieten. Wie ist denn da rechtlich, dass alle definiert?
Ja, als alle kann man definieren, dass Stromlieferanten an sich ja auch tatsächlich legal definiert sind.
Das heißt in § 3 Nr. 31c mittlerweile des Energiewirtschaftsgesetzes steht eben drin,
wer alles als Stromlieferant gilt.
Und das sind alle natürlichen und juristischen Personen, deren Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise auf den Vertrieb von Elektrizität zum Zwecke der
Belieferung von Netzverbrauchern ausgerichtet ist. Das ist natürlich wieder so wunderbares
Juristendeutsch. Im Grunde kann man sagen, jeder der einen Stromvertrieb betreibt,
der damit Geld verdient, andere Leute mit Strom zu versorgen und der Strom von diesen Leuten auch dann tatsächlich verbraucht wird, ist verpflichtet,
einen dynamischen Tarif anzubieten. Da gibt es natürlich jetzt noch vielleicht gewisse Fälle,
wo man nochmal genauer hinschauen muss. Stichwort Mieterstrom, wenn es da um die
Reststrombelieferung geht. Aber insgesamt ist es so, dass man eigentlich ganz kurz sagen kann,
alle die Stromlieferanten, die sowieso der Anzeigepflicht nach dem Paragraf 5
unterliegen und eben der Bundesnetzagentur zu Beginn ihrer
Tätigkeit anzeigen mussten, dass sie jetzt Stromvertrieb betreiben werden,
sind auch verpflichtet einen dynamischen Tarif anzubieten. Unabhängig von der
Anzahl von Ladepunkten, unabhängig davon, ob sie eine bestimmte Zielgruppe adressieren,
ich sage mal nur Gewerbekunden ab einer bestimmten Größe
oder sich spezialisiert haben auf Kirmesstrom oder Baustrom.
Alles das zählt erst mal tatsächlich als einen Stromvertrieb,
eine Stromlieferung, die dann wiederum auch bedeutet,
dass man verpflichtet ist, einen dynamischen Tarif anzubieten. Wenn wir jetzt die Verpflichtung zur Seite legen und sagen, es gibt ja auch diejenigen,
die große Chancen darin sehen, sich vielleicht sogar darauf gefreut haben, damit einzusteigen
und den Umbau des eigenen Produktportfolios voranzubringen und in neue Zeiten vorzustoßen.
Die haben aber ja auch noch ein paar Probleme zu lösen. Sie haben jetzt vielleicht die Entscheidung
getroffen, das machen wir jetzt, das machen wir auch mit entsprechender Energie und wollen das voranbringen. Die müssen aber ja eben unterschiedliche Stellen
noch bearbeiten und auch die juristische, wenn es eben um die Vertragsgestaltung nach außen geht,
also mit den Kundinnen und Kunden. Im Vergleich, nun stecke ich da ja gar nicht tief drin,
aber im Vergleich zu dem, was man normalerweise regelt bei einer Strombelieferung, was ist denn
jetzt das Besondere bei diesen dynamischen Tarifen? Kann ich da nicht einfach auch sagen, der Preis ändert sich halt ein bisschen in anderen Intervallen,
aber ansonsten alles easy peasy wie immer. Ja, vielleicht drösel ich das an der Stelle
noch mal auf, weil ich eben auch merke, dass mit ganz normalen statischen Strompreisverträgen immer
noch Gestaltungsschwierigkeiten bestehen. Also grundsätzlich gibt es ja im ENWG in
41b klare Gestaltungsvorgaben, wie ein Vertrag aufgebaut sein muss. Da steht
genau drin, es ist im Grunde wie eine Checkliste, welche Regelungsgegenstände
man als Klauselverwender, als Anbieter von dem Stromvertrag abhandeln muss.
Und das ist bei einem dynamischen Stromtarif genau gleich. Das, was
natürlich jetzt spannend ist, ist, wie du sagst, eben die Preisgestaltung und
insgesamt dann eben auch die abrechnungstechnische Abwicklung. Man muss einerseits natürlich mit dem
Kundenverträge abschließen, andererseits muss man aber eben auch eine ganze Reihe von Verträgen mit
Dienstleistern abschließen und die Dienstleisterseite muss natürlich dann auch wieder mit der Kundenseite
so weit im Einklang stehen, synchronisiert werden, dass eben dieses Gesamtkonzert sozusagen
sozusagen funktioniert. Und bei den speziellen Vorgaben für die dynamischen Tarife ist es auch
wieder ganz sinnvoll, einfach ins Gesetz zu schauen. Und das können wir, wenn ihr möchtet,
einfach mal so ein bisschen aufdröseln. Wir waren jetzt schon bei der Frage, also wer muss
einen dynamischen Stromtarif anbieten? Jetzt kann man noch mal zu der Frage übergehen,
wem muss dieser Vertrag alles angeboten werden muss. Das ist dann eben
auch die Frage des Preises. Und dann hängt noch so ein bisschen wie mit da dran. Also die Frage,
wie eben auf diesen dynamischen Stromtarif hingewiesen wird und welche ergänzenden
Informationspflichten man zu erfüllen hat und wie die umzusetzen sind. Also es ist eine lange
Platte an Themen, die man abhandeln muss. Habt ihr Lust, sollen wir einsteigen? Ja, immer rein. Dann steigen wir in das WM ein, oder?
Das WM haben wir abgehandelt. Das sind die Letztverbraucher und auch die Letztverbraucher
sind im EnWG genau definiert. Auch da gibt es eine sogenannte Legaldefinition in Paragraph 3 Nummer
25. Also jede natürliche oder juristische Person die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Das ist sozusagen die Kurzversion.
Man hat jetzt in den vergangenen Monaten schon darüber nachgedacht, ob man nicht
vielleicht irgendwie eine geografische Begrenzung dieser Angebotspflicht annehmen kann.
Dass man eben sagen kann, wir sind nicht in der Lage, bundesweit, auch wenn wir bundesweiten
Vertrieb betreiben, jedem unserer Kunden einen dynamischen Stromtarif anzubieten, weil uns das einfach
abrechnungstechnisch und im gesamten Backend sozusagen nicht möglich ist, das wirklich so
abzubilden, dass das Sinn macht. Da gibt es meiner Meinung nach oder meines Wissens nach durchaus
noch verschiedene Konsultationen, aber letzter Stand ist, dass es da eben keine geografische
gibt. Das heißt überall dort wo ein Stromlieferant statische Stromtarife anbietet, muss er auch
dynamische Stromtarife anbieten. Man kann aber schon dazu übergehen und bestimmte Zielgruppen
definieren und eben schauen, mache ich das vielleicht jetzt für eine Kundengruppe etwas
attraktiver als für eine andere. Aber im Sinne der Liberalisierung des Marktes und des Gebotes, keine Kunden zu diskriminieren,
muss man grundsätzlich allen Kundengruppen so einen Vertrag,
wenn sie den dann wollen, auch zugänglich machen.
Unter bestimmten Auflagen.
Denn es ist natürlich so, dass man einen dynamischen Stromtarif nur dann anbieten kann
und den auch abrechnen kann, wenn der jeweilige Kunde
eben auch über eine intelligente Messeinrichtung, also ein IMANSIS verfügt.
Das ist tatsächlich eine Regelung, die man dann in diesem Stromliefervertrag aufnehmen sollte,
dass eben klar drinsteht, also der Vertrag kommt nur dann zustande,
wenn auch ein intelligentes Messsystem nach § 2 Nr. 7 MSBG installiert ist.
Das heißt, man hat als Versorger dann auf jeden Fall muss man das Recht haben, den Abschluss eines Vertrages
abzulehnen, wenn eben kein Smart Meter, kein intelligenter Zähler installiert ist. Das ist
eine wichtige Bedingung, sozusagen eine Vorbedingung, bevor man überhaupt über weitere
Punkte nachdenken kann. Dann geht es natürlich auch noch darum, dem Kunden klar zu erläutern, was überhaupt ein dynamischer Stromtarif ist, also was alles auf ihn
zukommt. Dafür macht es Sinn, die Legaldefinition eines dynamischen
Stromtarifs, die sich in § 3 Nr. 31d des ENWG wiederfindet, auch in dem
Vertrag noch mal wieder zu geben und zu sagen, also ein dynamischer Tarif ist ein
solcher, bei dem die Preisschwankungen auf den Spot-Märkten einschließlich der Day-Ahead- und Intraday-Märkte
sich in Intervallen widerspiegelt, die mindestens den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes
entsprechen. Und hier muss man natürlich sagen, das ist so eine Formulierung, da schläft jeder
Kunde ein. Das ist wieder so eine typische juristische Ausgestaltung, mit der niemand
was anfangen kann. Deswegen ist es wichtig, dass man dann sowohl in den Beschreibungen des Tarifs auf der jeweiligen Landingpage als auch in einem Auftragsblatt, in einer Bestellstrecke und dann eben auch in den AGB dem Kunden einfach nochmal wirklich ganz behutsam und nutzerzentriert erläutert, was da tatsächlich auf ihn zukommt.
eben auch das EnBG vor, dass man verpflichtet ist, den Kunden über den Inhalt dieses Vertrages,
über die Chancen und über die Risiken aufzuklären. Das ist etwas, was für die
Energievertriebe nicht neu ist. Aber in der Form so stark verpflichtet zu sein,
dieses Gesamtkonstrukt zu erläutern, das gab es vorher jetzt in der Form noch nicht. Das bedeutet jetzt aber auch, also die Koppelung an diese Börsenwerte sozusagen,
öffnet aber schon Möglichkeiten auch nicht nur an dem Day-Ahead-Preis sich seinen eigenen
dynamischen Tarif orientieren zu lassen, oder? Also in der Legaldefinition steht ja deutlich
drin, dass man also auf die Spot-Märkte referenzieren soll, einschließlich eben der
Day-Ahead- und Intraday-Märkte. Soweit ich es weiß, orientieren sich eigentlich die meisten an dem Day-Ahead-Markt.
Man kann sich auch an einem sonstigen Markt als Lieferant orientieren.
Das sollte man dann aber mit entsprechenden anwältlichen und juristischer Unterstützung noch einmal genau prüfen.
Jetzt zum Beispiel in Wuppertal kam auch die Frage auf, ob es noch möglich wäre,
neben zum Beispiel dem Day-Ahead-Preis von der Apex noch einen anderen Parameter einfließen zu lassen, um eben diesen dynamischen Stromtarif zum Beispiel so
etwas regionaler einzukleiden oder so. Also kann man noch die Sonneneinstrahlung in einem jeweiligen
Gebiet oder die Netzauslastung hinzunehmen. Da sollte man eher vorsichtig sein. Da kann es gut
sein, dass man eben diesen an sich sehr klar gesetzten Rahmen, dieses ist ein dynamischer
Stromtarif nach den gesetzlichen Vorgaben, dass man diesen gesetzten Rahmen verlässt und
dann unter Umständen die Bundesnetzagentur sagt, nee, das ist jetzt aber kein
dynamischer Stromtarif, weil, also es macht schon Sinn, wirklich sich sehr klar mit
dem Gesetzeswort laut auseinanderzusetzen und wirklich Checklisten-
mäßig die Punkte, die da aufgegeben worden sind, abzuhaken und alles, was
darüber hinausgeht, kann man natürlich, sage ich mal, in einem freieren Konstrukt durchaus wählen. Man sollte aber immer
als Basisversion wirklich den dynamischen Tarif so wie er gesetzlich
vorgegeben ist umsetzen. Okay, also nur für mich noch mal zur
Klarheit, Entschuldigung Anna, ich habe gesehen du wolltest auch gerade loslegen.
Die Idee ist sozusagen ein Basis dynamischen Tarif zu haben, der sich eben
genau nach Gesetzeswortlaut orientiert. Aber ich kann darüber hinaus noch, ich übertreibe jetzt mal 200 weitere dynamische Tarife bauen,
die einfach anders an anderen Indizes oder keine Ahnung Wetterdaten oder Netzauslastung
sich auch innerhalb des Tages ganz anders verhalten.
Da hat mir der Gesetzgeber das nicht verboten.
Die Mindestanforderung ist dieser eine Tarif und alles weitere darüber hinaus darf ich
freigestalten.
Alles weitere darüber hinaus darf man sowieso freigestalten. Also wir leben da ja doch auf einem
freien Markt und aus Sicht des Gesetzgebers ist es ja vorteilhaft, wenn
wirklich Anreize geschaffen werden, um insgesamt preisvariable Tarife in den
Verkehr zu bringen. Die Diskussion, die auch immer noch gerne geführt wird, ist
eben die Frage, inwiefern man mit Price Caps beziehungsweise auch Price Flaws
arbeiten kann. Das heißt also der Preis ist eben zum Beispiel nach unten gedeckelt und man sagt also
grundsätzlich bezahlt der Kunde dann eben den weitergegebenen Spotmarktpreis, aber meinetwegen
nur allerhöchstens 30 Cent und nichts darüber hinaus. Da wird durchaus diskutiert, ob das eben
mit dieser Legaldefinition von § 3 ENWG vereinbar ist und hier stellt sich insbesondere aus rechtlicher Sicht die Frage, ob man mit so einem Price Cap
tatsächlich eben diese geforderte Widerspiegelung bewerkstelligen kann.
Denn eigentlich sieht die Legaldefinition ja vor, dass wirklich die Beschaffungsseite
und die Kundenseite synchronisiert, also komplett gespiegelt wird.
Und man kann natürlich argumentieren, dass so eine Preisgrenze nach oben, dieses Widerspiegel sozusagen schon vorher abregeln, weil man eben dafür sorgt,
dass es dieses Sicherheitsnetz gibt. Dann ist es aber wiederum so, dass Leute sagen,
ja aber das ist ja an sich gut, das gibt dem Kunden ja eben so eine Absicherungsfunktion.
Das wirkt ja wie in der Versicherungsbranche auch einfach als Tarif, der dann schon eine
gewisse Flexibilität beinhaltet, aber eben noch ein höheres Maß an Sicherheit gewährt. Und das kann ja dazu führen,
dass die Menschen sich insgesamt dann eher dazu bereit finden, einen dynamischen Tarif für sich
in Anspruch zu nehmen. Und ja, dieses Thema, wie legt man dieses Wort Widerspiegeln aus,
das wird wahrscheinlich jetzt in Zukunft auch noch von den Gerichten, von den Wettbewerbern
auf den Markt rauf und runter diskutiert werden. Hier gibt es aber eine ganz gute Nachricht. Auch die
Verbraucherschutzzentralen, da gibt es ja den VBZV, also den Verband der
deutschen Verbraucherschutzzentralen und der hat sich tatsächlich auch schon
dafür ausgesprochen, dass dynamische Tarife also im günstigsten Fall immer
mit einer Preisabsicherung angeboten werden sollen. Also zumindest von der
Seite wird man wahrscheinlich keine Steine in den Weg gelegt bekommen, wenn
man sich für so ein Price Cap, also so eine
Preisobergrenze entscheiden würde. Ja, es ist ja grundsätzlich auch eine gute Sache im Sinne
des Kunden zu denken und auch die Akzeptanz zu fördern. Wir haben wahrscheinlich immer noch
genug Synchronisation zwischen Verbrauch und Erzeugung innerhalb dieses Preisbereichs,
sozusagen, die möglich ist. Genau, ich hatte ja auch noch eine Frage zum Thema Produktdefinition.
Was ist denn eigentlich ein dynamisches Tarif? Und zwar wurden ja auch in Ruppertal verstärkt so Übergangstarife vorgestellt
oder diskutiert, wo ein Monatsdurchschnittspreis auf Basis von einem Standard-SIP-Profil gebildet
wird. Ist das auch rechtlich sozusagen ein dynamischer Tarif?
Das entspricht, ich will jetzt hier niemanden enttäuschen, aber das entspricht nicht dieser
Legaldefinition aus dem ENWG, sondern da ist es klar, wir brauchen nicht irgendwie einen gemittelten Preis, sondern wir
müssen ja bei der Produktentwicklung darauf achten, dass tatsächlich diese Abrechnungsintervalle von
der Beschaffungsseite und der Absatzseite übereinstimmen. Das heißt, wenn ich Day Ahead
oder Intraday auf der Beschaffungsseite einkaufe, muss ich auch in dem gleichen
gleichen Abrechnungsintervall meinen Kunden abrechnen. Also ein Spotmarktpreis, der genutzt
wird, der sich stündlich ändert, der muss sich auch auf der Kundenseite stündlich ändern und
entsprechend abgerechnet werden. Wobei die Kunden natürlich dann eine monatliche Abrechnung bekommen.
Die Kunden bekommen nicht einen monatlichen Abschlag auf die Jahresverbrauchsabrechnung,
sondern die erhalten dann monatliche Abrechnungen. Und da werden dann also diejenigen, die jetzt schon ein Modell anbieten,
so wie die größeren Start-ups, Ostrom, Tibber, 1,5 Grad, Octopus und so weiter,
die bieten verschiedene Arten von variablen Preismodellen an und müssen für sich auch auf jeden Fall noch mal schauen, inwiefern sie eben auch
einen Vertrag anbieten, der einen dynamischen Stromtarif sozusagen nach der reinen Lehre
des EnWG wirklich abbilden.
Spannend, ja.
Vielleicht, wo du gerade das Stichwort Abrechnung erwähnst, wie sieht es denn da mit den rechtlichen
Vorgaben aus?
Gibt es dafür die Preisgestaltung oder dergleichen auch rechtliche Anforderungen, die auf der
Abrechnung enthalten sein müssen? Also grundsätzlich orientieren sich die
Preisbestandteile für den dynamischen Tarif sehr genau an dem, was eben auch für statische
Stromtarife gilt. Also Preisbestandteile müssen in den AGB und auch in dem Vertrag an sich
dargestellt werden. Hier gilt grundsätzlich eben die gleiche Einteilung. Wir haben einen
Grundpreis und einen Arbeitspreis und der Arbeitspreis unterteilt sich dann aber eben in einen Spotmarktpreis. Das ist eben dieser
Variableanteil und dann eben die weiteren Preisbestandteile. Da wird man mit einem Dienstleistungspreis
beziehungsweise einem Sockelbetrag rechnen und dann kommen eben noch die Steuern und Abgaben,
Netzentgelte noch da hinzu. Und je nachdem, wie man das ausgestaltet, wird sich dann natürlich
eine gewisse Attraktivität oder weniger große Attraktivität dieses Tarifes darstellen lassen.
Insgesamt ist es aber ganz schön, dass eben diese Preisbestandteile mitgeteilt und transparent
dargestellt werden müssen, weil so haben die Kunden natürlich auch die Möglichkeit zu erkennen,
was der variable Anteil jetzt eben auch tatsächlich ausmacht. Also der variable
Anteil muss sehr klar definiert werden und muss von diesen anderen Anteilen der Preisbestandteile klar abgegrenzt werden. Hier
macht es absolut Sinn, ein Preisblatt aufzubauen, aus dem sich dann eben klar ergibt, was eben
statische Preisbestandteile sind und was ein dynamischer Preisbestandteil ist. Und dieses
Preisblatt oder es muss im Internet da veröffentlicht werden,
wo eben auch sonstige Preisblätter veröffentlicht werden bei dem jeweiligen Versorger.
Und eine Abbildung in einer App macht natürlich auch absolut Sinn.
Die spannende Frage, die sich hier noch so anschließt, aber ich kann auch erst mal Mattis Frage abwarten.
Nee, nee, mach ich gerne die spannende Frage, die sich anschließt.
Ich habe noch eine andere, die sich dann anschließt. Ob die spannend ist, weiß ich nicht.
Nee, schieße erst mal los, weil ich würde sonst jetzt auf die Preisanpassung oder Preisanpassungsklauseln eingehen.
Mir schoss gerade durch den Kopf, dass man jetzt im Grunde genommen sehr gut auf die
Margen der jeweiligen Energieversorger schließen kann.
Wenn man vielleicht nicht bei den Preiskalkulatoren, weil die sich immer auf die zurückliegenden
Preisentwicklungen beziehen, wenn ich jetzt heute auch bei Tibber oder Ostrom auf die
Webseiten gehe und mir den ausrechne für meine Verbräuche, da wird ja immer sozusagen
der Durchschnitt des letzten Jahres genommen, was hätte ich bezahlt, wenn und in die
Zukunft kann keiner schauen, ist ja klar. Aber in dem Moment, wo ich die Abrechnung bekomme und wo
ich dann sozusagen auch die Preisbestandteile ja an dem Preisplatz sehen kann, kann ich mir im Grunde
genommen die Marge meines Energieversorgers ausrechnen, richtig? Ja, richtig. Also da gibt
es auch jetzt bereits ja schon sehr weitreichende Transparenzpflichten, die sich schon auch für die
statischen Tarife ergeben. Wer da in der Lage ist, schlau zu rechnen und eben an sich die
Energiepreisabrechnung versteht, der wird mit Sicherheit relativ schnell auf die
Marge dann kommen können. Klar, aber so ein Sockelbetrag, also so eine
Dienstleistungspauschale setzt sich ja dann auch aus unterschiedlichen
Komponenten wiederum zusammen. Also da geht es ja dann, sage ich mal, um eine
gewisse Fee, die man eben erhebt dafür, dass man die Beschaffung sicherstellt. Dann geht es darum, dass man intern gewisse Kosten
hat, um den Kunden zu verwalten. Was an Marge noch da oben drauf kommt, muss man jetzt nicht
komplett offenlegen, aber es lässt sich natürlich dann erschließen.
Genau. Und die Preisanpassung, wie läuft es dann damit? Weil die ja in sehr kurzen
Intervallen stattfinden im Grunde genommen, also stündlich oder viertelstündlich sogar?
Ja, also da ist eben klar, dass in Bezug auf diesen variablen Preisanteil bisher herkömmliche
Preisvorbehaltsklausel keinen Sinn mehr macht. Also die Preisvorbehaltsklausel ist diejenige,
die wir auch im ENWG jetzt in Paragraf 41 schon haben. Da gibt es relativ klare Vorgaben für
die Kommunikation einer Preisanpassung auf Grundlage einer sogenannten Preisvorbehaltsklausel. Da ist
genau geregelt, mit wie viel Vorlauf man einen Kunden informieren muss, wie die
Preismitteilung aussehen muss, dass eben ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt
werden muss und so weiter. Das kann natürlich keinen Sinn machen, wenn man
einen variablen Preis hat, der sich stündlich ändert. Hier muss man dann
eben so etwas umdenken. Es ist so, dass diese Preisvorbehaltsklausel an sich beinhaltet, dass ein Versorger eben das
Recht hat, einen Preis einseitig zu ändern. Das steckt dahinter. Deswegen also Preisvorbehaltsklausel.
Er behält sich vor, den Preis während der Vertragslaufzeit zu ändern und der Kunde bekommt
sozusagen als Gegenleistung dafür zumindest ein Sonderkündigungsrecht. Aber eben nicht nur, sondern er muss auch deutlich über Anlass, Zweck und Ausmaß dieser
Preisanpassung immer informiert werden und er muss das nachprüfen können.
Und rund um die Gestaltung von Preisanpassungsklauseln haben sich in
den letzten, sage ich mal, 15 Jahren wirklich beachtliche und bemerkenswerte
Gerichtsverfahren gerankt. Also die Branche hat gerade in Bezug auf die Gas-
Anpassungsklauseln seit ungefähr 2008, 2009, also sehr sehr intensiv darüber
debattiert, gemeinsam mit den Berichten, was jetzt eine angemessene Gestaltung
von Preisanpassungen sein könnte. Hier ist es jetzt so, dass ja der einmal
vereinbarte Preis, also der Energiepreis, ja in einem dynamischen Preis besteht.
Und wir haben hiermit also eben ein dynamisches Kostenelement, das sozusagen von dieser Preisvorbehaltsklausel gar nicht umfasst wird,
sondern wir haben hier im Grunde einen Preisbestandteil, der separiert behandelt
werden muss. Das bedeutet, dass der gesamte Preisanpassungsmechanismus auf
der Grundlage dieser sogenannten Preisvorbehaltsklausel immer noch
funktioniert für die Preisbestandteile, die statisch bleiben.
Also was wir eben schon aufgezählt hatten, das sind eben die Steuern und Abgaben,
die Netzentgelte, der Grundpreis an sich. Wenn wir uns jetzt den dynamischen Preis anschauen,
dann gilt eben als vereinbart von Anfang an, der Preis ändert sich und insofern behält sich der
Energieversorger nicht sozusagen ein Preisänderungsrecht während der Vertragslaufzeit vor, sondern die beiden Parteien legen von Anfang an fest,
dieser Preisbestandteil, der genau so aussieht und der sich so und so verändert, der darf sich
während der Vertragslaufzeit auch laufend verändern. Aber hier hat eben der Stromlieferant,
der Stromanbieter auch wieder sehr ausführliche Transparenzpflichten. Er muss sehr genau mitteilen, wie sich dieser Preis zusammensetzt.
Das, was ich gerade erläutert habe, dass er an den Spot-Markt gekoppelt ist, dass in Bezug auf die
Volatilität dieses Preisbestandteils auch beim Energieversorger kein Ermessensspielraum vorhanden
ist, dass er keinen Einfluss auf die Preisschwankungen hat. Das muss man dann eben entsprechend in der vertraglichen Formulierung
dann auch festhalten, sodass also wirklich beide Seiten wissen, dynamischer Preisbestandteil ändert
sich. Das heißt, das muss man alles irgendwie vorher in so einem Vertragswerk festlegen und
in dieses Vertragswerk muss man ja auch irgendwie wie alle anderen Vertragswerke auch über die
Zeit verändern, weil es hoher Wahrscheinlichkeit Dinge geben wird, die sich ändern und die das notwendig machen.
Wie geht ihr denn da gerade vor bei euren Kunden?
Und was gibt es da vielleicht an Vereinfachungsmöglichkeiten,
um einfach schneller dahin zu kommen, um etwas anzubieten?
Ich habe keine Ahnung, ob es viel komplizierter wird, solche Verträge aufzusetzen und zu
iterieren über die Zeit. Ist das schwerer geworden, als es das früher war?
war oder was muss man da anders denken, neu machen und in deinem Arbeitsalltag sozusagen neu machen?
Ja, also ich habe mich ja aufgemacht, das Energievertriebsrecht so etwas digitaler zu
betreiben und eben auch Legal Tech Tools zur Anwendung kommen zu lassen und hier bietet es
sich eben total an, mit Vertragsgestaltung.
Das Gesetz gibt genau eine Checkliste vor, was alles Bestandteil eines Vertrages sein muss.
Und so ein Vertrag setzt sich eben zusammen im Grunde aus diesen Komponenten.
Wenn man mal vorne anfängt, wir haben einen gewissen Informationspflichttext auf der Webseite, der muss stimmen. Der muss abgestimmt sein mit dem, was in einer Bestellstrecke
drinsteht. Da stehen ja rechtlich erhebliche Punkte schon drin, die der Kunde akzeptieren muss. Und am
Ende wird eben eine AGB ausgeworfen. Und dann wird vielleicht noch ein Preisblatt erzeugt oder das
macht Sinn. Und diese, ich glaube es sind jetzt fünf Komponenten, müssen halt aufeinander
abgestimmt sein und da arbeiten wir eben gerne mit diesen Vertragsgeneratoren. Das heißt, wir bauen eine
Frage-Antwort-Struktur auf für unsere Nutzenden, wo eben wie in einer Checkliste wirklich alle Punkte
aufgeschrieben sind und dann eben abgehandelt werden können. Da kann dann festgelegt werden, ich möchte meine Kunden, also ganz
einfaches Beispiel, ich möchte meine Kunden duzen oder siezen. Je nachdem
wandeln sich dann eben die verschiedenen Textbausteine um und setzt sich dann eben
ein Vertrag so zusammen auf der Grundlage dieser Master-Checkliste, die
wir erstellt haben, die dann auch tatsächlich zu der gelebten Praxis bei
dem jeweiligen Kunden, also unsere Kunden sind die Stadtwerke, die Energieversorger, also B2B-Kunden, die die dann auch tatsächlich brauchen,
um wiederum mit ihren Kunden Verträge abzuschließen.
Und das ist eigentlich ganz praktisch, weil man natürlich dann, wenn man diese Frage-Antwort-Struktur dann einzieht,
auch bei den verschiedenen Fragen, wenn es dann um die Iterierung, um die Aktualisierung geht,
dann eben immer sich genau diesen Baustein raussuchen kann und sagen kann, ach jetzt ist gerade zum Beispiel das Gesetz für faire
Verbraucherverträge verabschiedet worden, in Kraft getreten, wir müssen es umsetzen,
dann müssen jetzt genau an dieser Stelle jetzt zum Beispiel die Kündigungsfristen anpassen.
Dann muss man nicht immer durch sämtliche Verträge, die man in seinem Portfolio hat,
irgendwie durchscannen. Das habe ich in der Vergangenheit ganz viel gemacht und irgendwie
schauen, dass man keinen Vertrag vergisst, sondern man hat sozusagen einen zentralen Block, wo standardisiert eine bestimmte Formulierung für
genau diesen Regelungsgegenstand wiedergegeben ist und das lässt sich dann eben anpassen.
Und wir als SIRIO bauen dazu eben eine gesamte Plattform auf für den Energievertrieb,
so dass man zu sämtlichen Regelungsgegenständen und Produktarten die entsprechenden Verträge hat. Okay, das heißt, da sind dann auch so Alarme möglich, so nach dem Motto, da hat sich
was geändert, ich muss das zu dem und dem Zeitpunkt anpassen und dann kann ich in den Prozess reingehen
oder wie muss ich mir das vorstellen? Du sagst so Vertragsgeneratoren, das hört sich so an wie hier
auf einer Webseite, klicky, bunty, slide dadurch sozusagen, hab das aktualisiert und das flutscht
automatisch direkt in meine Bestellstrecke und in meine App und was ich alles habe. Aber ganz so
einfach ist es wahrscheinlich nicht. Ein paar Prüfungsebenen gibt es wahrscheinlich noch.
Ja, es gibt ein paar Prüfungsebenen und es ist natürlich auch so, dass das nicht im
kompletten Self-Service des Praktikanten in der Vertriebsabteilung stattfinden kann, sondern
es braucht natürlich dann weiterhin eine rechtliche Kontrolle.
Wir als Sirio kooperieren eben mit unserer Partnerkanzlei Lumos Legal und die Kunden,
die einen Anwaltsstempel sozusagen unter einem fertigen Ergebnis eines Vertragsgenerators
brauchen können, den dann eben auch erhalten. Das heißt, es findet dann schon
immer noch mal eine rechtliche fundierte Prüfung statt. Aber das kann eben auch
bei einem größeren Energieversorger mit eigener Rechtsabteilung eine sehr
sinnvolle und hilfreiche Vorarbeit sein, zum Beispiel der Vertriebsabteilung für
die Rechtsabteilung, so dass sie denen das vorlegen können und sagen können,
wir haben das jetzt alles soweit ausgefüllt und überprüft,
schaut doch noch mal drüber und dann ist aber für beide Seiten eben viel Arbeitslast schon genommen.
Das Ganze kann man als externe Lösung aufbauen. Das, was wir jetzt eben anstreben, ist,
dass eben zum Beispiel im Verbund mit Solarize, mit Anytime Green, mit anderen Anbietern,
die jetzt da im Bereich der dynamischen Tarife unterwegs sind, so weit aufzubauen und anzubieten, dass eben auch hier
ein synchronisiertes Vertragswerk zur Verfügung gestellt werden kann. Also wir eben in diesen
Fragen, Antworten, Systematiken immer schon die Spezifika dann so aufnehmen, dass das dann eben
auch einerseits zur Dienstleisterseite passt, andererseits aber eben die Kunden die Möglichkeit
haben, alle Regelungen immer auf ihre individuellen Verhältnisse anzupassen und eben auch eine
Sicherheit zu haben, dass sie sich innerhalb der rechtlichen Leitplanken mit entsprechenden
Anpassungen bewegen. Weil das ist eben gerade bei White-Label-Angeboten aus meiner Erfahrung
immer so eine Pain, dass man zwar von einem White-Label-Anbieter ein Vertragswerk so als
Muster zur Verfügung gestellt bekommen hat, aber es dann halt immer noch mal jemanden braucht, der genau versteht, was jetzt der White-Label-Anbieter gewollt hat,
was man intern überhaupt umsetzen kann. Und das sind häufig relativ lange Abstimmungsprozesse,
die man dank Legal Tech und Legal AI minimieren kann.
Ich finde es auch immer wieder tatsächlich total faszinierend, wie viel Zeit Abstimmung
kostet. Also ich mache ganz viele Softwareprojekte und irgendwie so Dinge. Und dann denkt man ja immer, dass es wahnsinnig viel Zeit in Programmierung
geht und in diese Umsetzung und das Bauen und so weiter. Vielleicht gilt das ja auch für
Straßenbau und Stadtentwicklung, keine Ahnung. Aber wenn Menschen miteinander in Kontakt kommen
müssen, um Dinge abzuklären, dann gibt es natürlich immer Raum für Missverständnisse.
Es gibt aber auch wahnsinnig viele volle Kalender, sodass allein das Finden eines Termins teilweise
drei, vier Wochen dauern kann oder vielleicht sogar noch länger. Und an der Stelle ist es natürlich auch total spannend,
da gewisse Beschleuniger einzubauen und vielleicht auch eine gewisse Asynchronität herzustellen,
sodass man für die Termine, wo man dann zusammenkommt, entsprechend besser vorbereitet
und konkreter werden kann, sozusagen. Ja, also gerade in rechtlicher Hinsicht hat man häufig
auch die Sorge, irgendwas vergessen zu haben.
Man wünscht sich dann immer irgendwie eine Blaupause von jemand anderem.
Das Nachbarstadtwerk hat das doch schon umgesetzt. Können wir das nicht einfach
irgendwie copy-paste bei uns in die Systeme reinbekommen? Das
funktioniert eben in IT-technischer Hinsicht nicht immer und in rechtlicher
Hinsicht eben auch nicht, weil man doch viele unterschiedliche Ausgangssituationen hat, die man irgendwie übereinbringen muss.
Und je besser man eben eine Sicherheit erzeugen kann, dass man jetzt wirklich an
alles gedacht hat, dass man alle wichtigen Leute, Dienstleister, Kunden
mit eingebunden hat, desto ruhiger kann man schlafen, denke ich.
Ja, ich hoffe, dass der Markt nicht so ruhig schläft, sondern ein bisschen in
Bewegung kommt und das alles richtig umsetzt, aber sich eben genau dieser
Hilfsmittel auch bedient, um Beschleunigung reinzubringen und vielleicht auch ein bisschen mehr Spaß an der
ganzen Geschichte. Es kann ja niemandem ernsthaft gefallen, wenn man da in ausbremsenden Strukturen
und mit alten, tradierten Vorgehensweisen Dinge zu lösen versucht, die man dann nur sehr mühsam
lösen kann. Es gibt aber noch eine weitere Dimension. Ich weiß nicht, ob das jetzt dein
Thema ist und inwieweit du da jetzt schon mit konfrontiert worden bist. Aber wenn wir in diese Steuerung reingehen, das ist jetzt so
Stichwort Anytime Green von mir aus auch, aber die Steuerung wird ja bei anderen auch stattfinden.
Es gibt ja nicht nur Anytime Green, sondern ganz viele, die das tun. Da eröffnen sich ja unter
Umständen auch Problemfelder, wie zum Beispiel, ich habe mein Auto eingetragen, es soll morgen
früh um 7 Uhr 50 Prozent Ladestand haben, weil ich dann dringend, ich bin Chirurg, in die Klinik muss und einen Gallenstein entfernen oder so was und jetzt
stehe ich fest, das Auto ist leer. Was passiert dann? Kann man sowas überhaupt vertraglich
absichern oder ist das persönliches Pech?
Also es macht Sinn, da gar nicht so sehr das Überhaftungsrecht abzusichern, sondern
eigentlich eher technisch dafür zu sorgen, dass meinetwegen ein Auto dann immer noch
einen Rundladestand hat. Was kann man da annehmen? 20 Prozent ist immer geladen. Also das
sind ja so die aus meiner Sicht halt die einfach rein praktischen technischen Vorgehensweisen,
um gar nicht erst in Diskussionen um Haftungsfragen zu kommen. Also auch der Chirurg wird in der Lage
sein, selbstbestimmt für sich zu überlegen, also braucht er jetzt tatsächlich dann eben eine
sofortige Verfügbarkeit, weil er zum Beispiel einen Notdienst übernommen hat. Und da besteht ja eben die große Chance, das auch in einer App
entsprechend abzubilden. Also da verschiedene, sage ich mal, persönliche Verbrauchsprofile
auszuweisen und auch den Kunden dazu zu animieren, zu sagen, hier leg doch mal dein Setting fest für
die Woche. Das kennen die Menschen ja auch schon. Die benutzen ja eine Smartwatch, die steuern
irgendwie die Beleuchtung in ihrem Garten und die Bewässerung. Für die sollte das ja keine Herausforderung sein, dann eben auch den Ladevorgang ihres Autos entsprechend auf ihre persönlichen Bedürfnisse auszusteuern.
Natürlich muss man dann eben schauen, an welcher Stelle übernimmt man als App-Anbieter, als Diensteanbieter eben bestimmte Pflichten und Aufgaben.
Und hier sollte man sehr, sehr klar definieren, welche Aufgaben man übernommen hat, wo sozusagen die entsprechenden Verantwortungsbereiche
liegen und dann sind es im Endeffekt also ganz normale Standardhaftungsregelungen,
die man an der Stelle abschließt. Also da ist aus meiner Sicht kein Unterschied zu
einer anderen App, die in irgendeiner Form ein Verhalten steuern soll oder eine
digitale Dienstleistung, die man da eben anbietet. Da muss man auch noch mal
darauf achten, da hat sich ja auch in den vergangenen Jahren das ganz normale
bürgerliche Gesetzbuch geändert. Also man hat eben für digitale Produkte
verschärftere Aktualisierungspflichten und man muss dafür sorgen, dass so eine
Anwendung dann auch entsprechend zur Verfügung steht. Und da als
Energieversorger sollte man natürlich dann die entsprechenden Vereinbarungen
treffen und dafür sorgen, dass dann eben so eine App auch wirklich mit einer 99-prozentigen Verfügbarkeitsgarantie
dann auch den Kunden zur Verfügung steht und sich ansonsten über Sanktionen dann absichert.
Wow, danke Christina. Das sind wirklich viele spannende Einblicke gewesen. Ich glaube,
am liebsten würde man sich hinsetzen mit einem Zettel und einem Stift und die wichtigsten Punkte
noch mal mitschreiben. Aber ich bin sicher, da habt ihr andere Mittel und Wege, um potenzielle Interessenten da sozusagen nochmal durch die Aspekte, die wir
besprochen haben, durchzuführen. Vielen, vielen Dank für die Erläuterungen, für
die auch Übersetzung der doch sperrigen juristischen Texte. Hat richtig Spaß
gemacht und auch ich fühle die Begeisterung für das Thema so langsam.
Ja, das ist aber ein nettes Feedback. Ja, vielen Dank Anna. Ich hoffe, ich konnte da
ein bisschen Aufklärung betreiben. Ich habe jetzt ja schon auch ein paar Gesetzestexte zitiert.
Ich weiß, das ist auch gerade in dem Podcast wahrscheinlich schwierig, sich
das, wenn man es einfach nur hört, vorzustellen, was das genau bedeuten soll.
Also ich möchte da allen Zuhörenden empfehlen, wirklich mal den Blick ins
Gesetz zu wagen, sich die Vorschriften, die ich jetzt erwähnt habe, vielleicht
können wir da auch irgendwelche Shownotes machen oder so, noch mal genauer anzuschauen und das sagen die Juristen eben gerne, also der
Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Das funktioniert auch in
diesem Fall und ich glaube daran, dass wir da alle gemeinsam wirklich einen
guten Ansatz gefunden haben, um dieses Thema dynamische Stromtarife jetzt auch
in die Umsetzung zu bringen und das wird gut werden.
Ja, ich bin auch fest der Überzeugung, dass es gut wird. Christina, herzlichen Dank,
dass du da warst und dass du deine Zeit für uns geopfert hast und ein toller Gast,
eine tolle Gästin warst. Dankeschön. Ich danke euch. Dann bis bald.
Bis bald. Ciao.
Als Ausblick fürs nächste Mal, wir haben Janka und Vicky von Schalas da,
auch ein juristisches Thema. Hier haben wir gerade vor einer halben Stunde, hat Christina erzählt,
kein intelligentes Messsystem, heißt ich muss auch keinen dynamischen Stromvertrag anbieten.
Hier geht es darum, kann ich da vielleicht unter Umständen auch den Markt etwas beschleunigen,
indem ich die optischen Lesegeräte, diese Optokoppler nutze, um eben Zahlen, Daten,
Fakten zu erfassen, auf deren Basis ich abrechnen kann. Das wird dann praktisch
unser nächstes Thema hier bei Brightside.
Untertitel von Stephanie Geiges